Gaststättenerlaubnis in Hamburg: Antrag, Unterlagen und Eröffnung

Wer in Hamburg ein Restaurant, eine Bar oder ein Café eröffnet, sollte das Erlaubnisverfahren mit dem Betriebskonzept und den Räumen abstimmen. Besonders wichtig ist, ob Alkohol zum Verzehr vor Ort angeboten werden soll. Dieser Leitfaden hilft, den passenden Antrag einzuordnen und vermeidbare Lücken vor der Eröffnung zu erkennen.

Stand: 27. Oktober 2026.

Wann ist eine Gaststättenerlaubnis erforderlich?

Für einen Gaststättenbetrieb mit Alkoholausschank ist grundsätzlich eine Erlaubnis notwendig. Wer ausschließlich alkoholfreie Getränke oder zubereitete Speisen anbietet, fällt dagegen unter die Erlaubnisausnahmen des § 2 Gaststättengesetz. Die Vorschrift nennt außerdem unentgeltliche Kostproben und die Bewirtung von Hausgästen im Zusammenhang mit einem Beherbergungsbetrieb. Das Angebot muss deshalb genau beschrieben werden; die Bezeichnung „Café“ oder „Imbiss“ allein beantwortet die Erlaubnisfrage nicht.

Erlaubnisfreiheit nach dem Gaststättengesetz bedeutet nicht, dass der Betrieb ohne weitere Prüfung eröffnen darf. Gewerbeanmeldung, baurechtliche Zulässigkeit und Anforderungen an den Umgang mit Lebensmitteln sind getrennte Themen. Zum allgemeinen Einstieg in die Planung lesen Sie auch unsere Hinweise zur Gastronomiegründung.

Vor dem Vertrag prüfen: Passt das Konzept zu den Räumen?

Die Erlaubnisprüfung betrifft nicht nur den Betreiber. § 4 Gaststättengesetz berücksichtigt auch Lage, Ausstattung und Eignung der Betriebsräume sowie mögliche Belastungen für die Umgebung. Die Anforderungen hängen damit am konkreten Vorhaben. Ein bisheriges Café ist keine verlässliche Grundlage für die Annahme, dass dort ohne weitere Prüfung auch eine Bar mit Musikbetrieb geführt werden kann.

Für die Vorbereitung empfiehlt sich eine gemeinsame Übersicht aus Nutzungskonzept, Grundriss und vorhandenen Genehmigungen. Halten Sie fest, welche Flächen für Gäste, Küche, Lager und Beschäftigte vorgesehen sind. Klären Sie erkannte Unsicherheiten möglichst vor langfristigen Miet- oder Pachtbindungen. Die wirtschaftliche Entscheidung über den Vertrag und die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit des Betriebs sollten zusammenpassen.

So bereiten Sie den Antrag in Hamburg vor

Ansprechpartner ist das zuständige Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt. Über die Hamburger Leistungsseite zur Gaststättenerlaubnis lässt sich die zuständige Einrichtung anhand der Betriebsadresse ermitteln. Maßgeblich ist die Adresse des geplanten Lokals.

Für die Unterlagenplanung sollten Sie insbesondere folgende Gruppen unterscheiden:

  • Betreiber: Identitätsnachweis, Unterlagen zur Zuverlässigkeit und gegebenenfalls Register- oder Gesellschaftsunterlagen.
  • Betriebsräume: Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag und Grundrisse der vorgesehenen Räume.
  • Fachliche Nachweise: Gaststättenunterrichtung oder anerkannter Qualifikationsnachweis; bei Speisenabgabe gegebenenfalls die erforderliche Infektionsschutzbelehrung.

Die Hamburger Übersicht verlangt für Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug grundsätzlich einen aktuellen Stand von höchstens drei Monaten bei Antragstellung. Für Gesellschaften oder besondere persönliche Konstellationen können weitere Nachweise nötig sein.

Hamburg Service nennt am Prüfdatum für die reguläre Erlaubnis 580 bis 680 Euro und eine Bearbeitungsdauer von einem bis drei Monaten, abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen. Das ist keine Zusage für einen individuellen Eröffnungstermin. Alkohol darf erst ausgeschenkt werden, wenn die benötigte Erlaubnis erteilt ist.

Gaststättenunterrichtung rechtzeitig einplanen

Der Unterrichtungsnachweis ist ein eigener Vorbereitungsschritt. Die Informationen zur Unterrichtung für Gastwirte beschreiben insbesondere lebensmittel- und hygienerechtliche Grundlagen. Die Teilnahme wird durch die Kammer bescheinigt; der Nachweis gilt bundesweit und unbefristet.

Eine Befreiung kann auf Antrag in Betracht kommen, wenn eine einschlägige anerkannte Ausbildung die erforderlichen Inhalte bereits abdeckt. Wer sich darauf berufen möchte, sollte die Nachweise vorlegen und die Anerkennung klären. Ein beliebiger Berufsabschluss ersetzt die Unterrichtung nicht automatisch. Die Unterrichtung und eine Infektionsschutzbelehrung erfüllen zudem unterschiedliche Zwecke.

Termin, Personenbezug, Sprachmittlung und mögliche Freistellung erläutert unser Leitfaden zur Gaststättenunterrichtung in Hamburg; die weiteren Hygienenachweise werden dort getrennt eingeordnet.

Bestehende Gaststätte übernehmen: Vorläufige Erlaubnis prüfen

Den konkreten Übergang vom bisherigen zum neuen Betreiber erläutert der Ratgeber Betreiberwechsel einer Hamburger Gaststätte: Erlaubnis, Übergangsakte und Fristkontrolle.

Bei einem Betreiberwechsel kann eine vorläufige Gaststättenerlaubnis einen nahtlosen Weiterbetrieb ermöglichen. Nach der Hamburger Leistungsbeschreibung setzt dieser Weg eine unveränderte Übernahme eines bestehenden Betriebs voraus. Die endgültige Erlaubnis muss bereits beantragt sein oder gleichzeitig beantragt werden.

Die vorläufige Erlaubnis wird im Regelfall für höchstens drei Monate erteilt. Sie ist kein allgemeiner Ersatz für das reguläre Verfahren bei einer Neueinrichtung oder Erweiterung. Geplante Änderungen an Räumen oder Betriebsart gehören deshalb ausdrücklich in die Vorprüfung. Auch bestehende Bescheide, Auflagen und der bisherige Betriebszustand sollten bei der Übernahme vorliegen.

Terrasse und Veranstaltung benötigen eine eigene Einordnung

Wenn vor dem Lokal Tische oder Stühle auf einem öffentlichen Gehweg stehen sollen, ist die Hamburger Sondernutzungserlaubnis für Außengastronomie gesondert zu prüfen. Die Gaststättenerlaubnis ersetzt sie nicht. Für den Antrag sind insbesondere die betroffene Fläche und die geplante Aufstellung nachvollziehbar darzustellen; Rettungswege und ausreichender Platz für den Fußverkehr müssen berücksichtigt werden.

Für den Außenbetrieb vertieft unser Leitfaden zur Außengastronomie und Sondernutzung in Hamburg die Flächenprüfung, den Aufstellplan und die Umsetzung des Bescheids im täglichen Betrieb.

Für einen nur vorübergehenden Alkoholausschank bei einem besonderen Anlass kommt dagegen eine gaststättenrechtliche Gestattung in Betracht. Sie ist auf Anlass, Ort und Dauer begrenzt. Die bloße Absicht, für kurze Zeit Gastronomie anzubieten, macht noch nicht jeden Betrieb zu einer Veranstaltung aus besonderem Anlass. Planen Sie daher nicht mit einer Gestattung, bevor diese Einordnung geklärt ist.

Den besonderen Veranstaltungsfall vertieft unser Ratgeber Alkoholausschank bei Veranstaltungen in Hamburg: Gestattung, Antrag und Ablauf mit einer Checkliste für den Ausschankbetrieb.

Checkliste für die Eröffnung

  1. Angebot, Alkoholausschank und geplante Betriebsart konkret beschreiben.
  2. Betriebsadresse, Räume und vorhandene Genehmigungen abgleichen.
  3. Aktuelle persönliche und betriebliche Unterlagen zusammenstellen.
  4. Unterrichtung, mögliche Befreiung und weitere Nachweise klären.
  5. Außenflächen, Veranstaltungen und spätere Erweiterungen gesondert prüfen.

Wenn Antrag, Nutzungskonzept und Miet- oder Pachtvertrag Fragen offenlassen, können Sie diese Punkte vor der Eröffnung rechtlich prüfen lassen. Beschreiben Sie dafür das Vorhaben, den Standort und den aktuellen Genehmigungsstand über unsere Kontaktseite.